Elterninfos & Häufig gestellte Fragen

Die Wahl der passenden Kinderbetreuung ist eine wichtige Entscheidung für Familien. Damit Sie sich schnell und unkompliziert informieren können, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um die Kindertagespflege in Karlsruhe, Betreuungsplätze, Elternbeiträge, Fördermöglichkeiten und den Ablauf der Anmeldung für Sie zusammengestellt.


Ob Sie sich erstmals mit dem Thema Kinderbetreuung für Kinder von 1 bis 3 Jahren beschäftigen oder bereits konkret nach einem Betreuungsplatz suchen – hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie hilfreiche Informationen für Ihren Weg zur passenden Betreuung.


Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien sind uns besonders wichtig. Deshalb möchten wir Ihnen einen verständlichen Überblick über wichtige organisatorische Themen geben und gleichzeitig offene Fragen rund um die Kindertagespflege und Kinderbetreuung in Karlsruhe beantworten.


Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben oder sich für einen Betreuungsplatz in einer unserer Einrichtungen interessieren, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Rechtsanspruch

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihr Kind nach § 24 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege:


Alle Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr einen Grundanspruch auf Tagesbetreuung von sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche. Der darüber hinaus gehende Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern (z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche) und des Kindes (Förderung ergänzend zu familiärer Erziehung in besonders belasteten Familien).


Die neu eingerichtete Servicestelle berät zu konkreten Betreuungswünschen und zum Rechtsanspruch. Dort wird zu spezifischen Anliegen und Herausforderungen beraten, Eltern werden über Alternativen informiert und es wird Transparenz über die Strategien zur Sicherung des Rechtsanspruchs hergestellt. Die Servicestelle ist telefonisch dienstags 13:00 – 15:00 Uhr und donnerstags 9:00 – 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 – 133-5566 oder per E-Mail: familienbuendnis@sjb.karlsruhe.de zu erreichen.


Informationen und Beratung zum Thema Kinderbetreuung bekommen die Karlsruher Eltern hier:

Das städtische Info-Telefon mit der Telefonnummer 0721 – 133-5566 ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt und dient Eltern als erste Anlaufstelle zum Thema Kinderbetreuung für Kinder unter sechs Jahren und gibt auch Auskunft über die verschiedenen Angebotsformen in Karlsruhe, einschließlich Kindertagespflege.


Weiterführende Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auch hier: http://www.karlsruhe.de ; Karlsruhe: Kinderbetreuung in Karlsruhe


Elternbeitrag – Allgemeine Informationen

Elternbeitragszahlung

Der Beitrag ist im Voraus für den kommenden Monat zu entrichten und wird bei erteilter Einzugsermächtigung automatisch eingezogen (siehe Pflegebetrag). Der Beitrag wird ganzjährig (12 Monatsraten) bezahlt, auch bei Urlaub oder Krankheit des Kindes – es handelt sind um einen Jahresbeitrag, der in zwölf gleichmäßigen Monatsraten bezahlt wird. Der Monatsbeitrag wird ab dem ersten Tag, ab dem das Kind die Tagespflegestelle besucht sowie während der Eingewöhnung, fällig.


Zuschuss durch den Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe gewährt unter Umständen einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen nach § 2, 22, 90 SGB VIII. Der Zuschuss kann beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de


Außerdem kann der Landkreis Karlsruhe evtl. einen Zuschuss zur Verpflegungspauschale im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gewähren. Dieser Zuschuss kann ebenfalls beim Landratsamt Karlsruhe bzw. der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de


Die zwei Teile des Elternbeitrags:


Stadt Karlsruhe / Landkreis Karlsruhe Teil I:

Die Kostenbeitragstabelle schlüsselt anhand der Betreuungszeit sowie des Haushaltseinkommen einen individuellen Kostenbeitrag auf, der an das Jugendamt bezahlt werden muss. Der Beitrag würd über die Kostenbeitragstabellen geregelt. Anbei können Sie diese Downloaden.

Kostenbeitragstabelle Stadt Kostenbeitragstabelle Landkreis KA

Teil der Tagespflegestelle:

Zu den städtischen Beiträgen erheben wir für die Tagespflegestellen einen Elternbeitrag.

Dieser beläuft sich auf 150,00€ im Monat.


Die kosten können durch Bildung und Teilhabe vom Job Center bezuschusst werden. Wenn Sie dazu fragen haben können Sie sich gerne an uns wenden. Bildungs- und Teilhabepakets nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).


Betreuungsstunden die über 30 Wochenstunden hinaus gehen werden vom Team Kindertagespflege der Stadt Karlsruhe ermittelt. Erst nach erfolgreicher Bedarfsprüfung können über 30 Wochenstunden öffentlich gefördert werden.

Alternativ können Sie "privat" Stunden hinzubuchen zu einem Stundensatz von 10,00€.


Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.


Öffentliche Kontakte


Stadt Karlsruhe

Telefon: 0721 - 133 5062

E-Mail: tagespflege@sjb.karlsruhe.de


Landkreis Karlsruhe

Telefon: 0721 - 936 67 010

E-Mail: jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de


Anmeldung und Ablauf

So erhalten Sie einen Betreuungsplatz

Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz in einer unserer Kindertagespflegestellen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie können uns ganz unkompliziert über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp erreichen.

1. Kennenlerntermin vereinbaren

Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir gemeinsam einen Termin in der jeweiligen Tagespflegestelle. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Räumlichkeiten kennenzulernen, einen ersten Eindruck von unserer Kinderbetreuung zu gewinnen und offene Fragen zu stellen. Gleichzeitig lernen wir uns persönlich kennen und informieren Sie über unser pädagogisches Konzept sowie den weiteren Ablauf.

2. Platzvergabe und Vertragsabschluss

Wenn Sie sich für einen Betreuungsplatz entscheiden und ein Platz verfügbar ist, erstellen wir den Betreuungsvertrag. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. Eine Kopie des Vertrags wird anschließend an die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) weitergeleitet.

3. Anmeldung bei der Sozial- und Jugendbehörde

Parallel dazu können Sie Kontakt mit der Sozial- und Jugendbehörde aufnehmen. Von dort erhalten Sie die erforderlichen Anmeldeunterlagen für die öffentliche Förderung der Kindertagespflege. Nach dem Ausfüllen senden Sie diese direkt an die zuständige Behörde zurück.

4. Eingewöhnung Ihres Kindes

Sobald der unterschriebene Vertrag und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Eingewöhnung Ihres Kindes geplant werden. Die Eingewöhnungszeit wird individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt und bildet die Grundlage für einen gelungenen Start in die Kindertagespflege.

Wichtiger Hinweis zu Betreuungszeiten über 30 Wochenstunden

Bei einem Betreuungsbedarf von mehr als 30 Wochenstunden ist zusätzlich eine Bedarfsprüfung durch die Sozial- und Jugendbehörde erforderlich. Erst nach entsprechender Genehmigung können Betreuungszeiten über 30 Wochenstunden im Rahmen der öffentlichen Finanzierung bewilligt werden.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zur Anmeldung, zur Platzvergabe oder zu den Betreuungszeiten? Sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Eingewöhnung Ihres Kindes und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.




Eingewöhnung

Wie verläuft die Eingewöhnung/Umgewöhnung?


Der Start in die Kindertagespflege ist für Kinder und Eltern ein wichtiger Schritt. Deshalb gestalten wir die Eingewöhnung besonders behutsam und orientieren uns dabei am bewährten Berliner Eingewöhnungsmodell.


Die Eingewöhnung erfolgt schrittweise über mehrere Wochen und wird individuell an die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst. Jedes Kind ist einzigartig und bringt sein eigenes Tempo mit. Daher lässt sich die genaue Dauer nicht im Voraus festlegen. Erfahrungsgemäß sollten Familien für die Eingewöhnung etwa zwei bis drei Wochen einplanen. In manchen Fällen kann die Eingewöhnungszeit auch kürzer oder länger ausfallen.


Während dieser Zeit begleiten Sie Ihr Kind aktiv. Gemeinsam besprechen wir die einzelnen Schritte und stimmen den Ablauf individuell auf Ihr Kind und Ihre familiäre Situation ab. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson bildet dabei die Grundlage für einen gelungenen Start.


Unser Ziel ist es, Ihrem Kind ausreichend Zeit zu geben, eine sichere Bindung aufzubauen, Vertrauen zu entwickeln und sich in der neuen Umgebung wohlzufühlen. Dabei richten wir uns stets nach dem Wohlbefinden Ihres Kindes und gestalten den Übergang so sanft wie möglich.


Auch bei einem Wechsel aus einer anderen Betreuungseinrichtung oder bei einer Umgewöhnung begleiten wir Ihr Kind individuell und mit viel Einfühlungsvermögen.


Weitere Informationen zu unserem pädagogischen Ansatz und zur Eingewöhnung finden Sie in den jeweiligen pädagogischen Konzeptionen unserer Tagespflegestelle.




FAQ Bereich


Ab welchem Alter kann mein Kind betreut werden?


Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Eine Betreuung vor dem ersten Geburtstag ist ebenfalls möglich, bedarf jedoch der Zustimmung der zuständigen Sozial- und Jugendbehörde bzw. des Jugendamts. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Betreuungsbedarf.

Alternativ kann die Betreuung bis zum Beginn des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz privat finanziert werden. Der öffentliche Anspruch greift grundsätzlich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.




Gibt es aktuell freie Betreuungsplätze?


Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz bei uns? Dann melden Sie Ihr Kind gerne über unser Kontaktformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Tagespflegestellen



Welche Betreuungsplätze gibt es und welche Zeiten haben diese?


Der gesetzliche Grundanspruch auf Kindertagesbetreuung umfasst 30 Wochenstunden. Alle unsere Tagespflegestellen sind auf diesen Betreuungsumfang ausgerichtet. Dies ermöglicht eine verlässliche Planung und trägt dazu bei, Ihnen und Ihren Kindern eine hochwertige Betreuung zu bieten.


Darüber hinaus können unsere Tagespflegestellen grundsätzlich auch einen höheren Betreuungsumfang von bis zu 40 Wochenstunden anbieten. Bitte beachten Sie, dass für Betreuungszeiten von mehr als 30 Wochenstunden eine Bedarfsprüfung durch die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) erforderlich ist.


Die Tagespflegestelle „Weltentdecker“ bietet zusätzlich fünf Betreuungsplätze mit einem reduzierten Betreuungsumfang von 24,99 Wochenstunden an. Bitte beachten Sie, dass nach Vergabe dieser Plätze keine weiteren Betreuungsplätze mit reduziertem Stundenumfang zur Verfügung stehen.





Ich habe Angst das ich keinen Anschlussplatz im Ü3 Bereich erhalten!


Grundsätzlich besteht für Sie ein Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können selbst entscheiden, in welcher Einrichtung Ihr Kind betreut wird. Sie sind nicht verpflichtet, im U3-Bereich einen Krippenplatz anzunehmen, auch wenn Ihnen ein solcher angeboten wird.



Die Betreuungssituation hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Daher ist es in der Regel sehr wahrscheinlich, dass Ihr Kind ab dem dritten Geburtstag einen Betreuungsplatz erhält. Sie müssen sich daher nicht von Aussagen einzelner Kitas verunsichern lassen.


Der Betreuungsplatz in der Kindertagespflege endet nicht automatisch mit dem dritten Geburtstag Ihres Kindes. Die Betreuung ist weiterhin gesichert, bis der Übergang in den Kindergarten oder eine Kindertagesstätte erfolgt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.




Bekommen die Kinder ein Frühstück in der Tagespflegestelle?


In allen Tagespflegestellen haben die Kinder die Möglichkeit zu frühstücken. Die Tagespflegepersonen bereiten ein gesundes Frühstück vor. Dabei wird auf eine abwechslungsreiche, ausgewogene und vegetarische Ernährung geachtet.


Weiter Informationen erhalten Sie im Bereich Verpflegung



Wird ein Mittagessen angeboten?


In allen Tagespflegestellen wird ein kindgerechtes, ausgewogenes Mittagessen angeboten. Die Mahlzeiten werden täglich frisch in unserer eigenen Küche zubereitet und liebevoll auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt.


Weiter Informationen erhalten Sie im Bereich Verpflegung




Warum ist das Essen vegetarisch?


In den Tagespflegestellen wird vegetarisches Essen angeboten um der Ernährungspyramide gerecht zu werden. Wir möchten den Eltern/Sorgeberechtigten die freie Wahl und Möglichkeit lassen das Essen Ihrer Kinder zu bestimmen. So soll die Menge und Art an Fleisch und Wurstwaren den Eltern überlassen werden und keine Konfliktsituation entstehen.


Weiter Informationen erhalten Sie im Bereich Verpflegung



Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder mit Nahrungsmittelallergien?


Auf begründete Allergien, wird selbstverständlich Rücksicht genommen.


Weiter Informationen erhalten Sie im Bereich Verpflegung



Wie werden süße Nahrungsmittel in der Tagespflegestelle gehandhabt?


In unseren Tagespflegestellen wird Wert auf ungezuckerte Lebensmittel gelegt. Geburtstage und Feste werden hier als Ausnahme gesehen. Hierbei kann auch mal ein Geburtstagskuchen gemeinsam mit den anderen Kindern gegessen werden.


Weiter Informationen erhalten Sie im Bereich Verpflegung



Wie wird mit der Krankheit eines Kindes umgegangen?


Wenn ein Kind während der Betreuung erkrankt, werden die Eltern informiert und gebeten, ihr Kind zeitnah abzuholen. Kranke Kinder sollten sich grundsätzlich zu Hause ausruhen und vollständig erholen, da der Tag in der Tagespflegestelle sonst schnell zu anstrengend werden kann.


Ein Kind kann die Tagespflegestelle wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden frei von Krankheitssymptomen ist. Nach Magen-Darm-Erkrankungen gilt in der Regel eine symptomfreie Zeit von 48 Stunden, bevor eine Rückkehr möglich ist.


Ausnahmen gelten bei Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen (z. B. Mumps, Masern oder Windpocken). In diesen Fällen richten wir uns bei der Wiederzulassung nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.


Ein ausführliches Informationsschreiben erhalten Sie zusammen mit Ihrem Betreuungsvertrag.


Warum muss man sein Kind auf Smartkita anmelden?


SmartKita ist das zentrale Anmeldeportal der Stadt Karlsruhe für Kitaplätze. Eine Anmeldung über dieses System ist zwingend erforderlich, um einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte (KiTa) zu erhalten.


Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind rechtzeitig vor dem dritten Geburtstag in SmartKita anzumelden, damit ein reibungsloser Übergang in die Kindertagesstätte möglich ist. Die Stadt Karlsruhe informiert und erinnert Sie zusätzlich per E-Mail an die Registrierung.

Bitte beachten Sie: Wenn keine Anmeldung für eine Ü3-Betreuung erfolgt, können in der Kindertagespflege nach dem dritten Geburtstag erhöhte städtische Gebühren anfallen. Diese zusätzlichen Kosten entfallen, wenn eine entsprechende Anmeldung im System vorliegt.



Aktuell stehen im Ü3-Bereich wieder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Wenn einzelne Kindertagesstätten Formulierungen verwenden wie „jetzt wechseln, sonst kein Betreuungsplatz“, dient dies in vielen Fällen dazu, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

In der Regel haben Sie im Ü3-Bereich eine Auswahl an verschiedenen Einrichtungen und können den für Ihr Kind passenden Betreuungsplatz wählen.


webKITA - Online Karlsruhe



Werden mit den Kindern Ausflüge unternommen?


Um den Kindern ein abwechslungsreiches und spannendes Programm zu bieten, unternehmen wir regelmäßig Ausflüge. Dazu gehören beispielsweise Besuche im Zoo, gemeinsames Erdbeerpflücken oder Ausflüge auf den Bauernhof.

Die Ausflüge werden sowohl an die aktuellen Themen der Tagespflege als auch an die Interessen der Kinder angepasst. Für die Eltern entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.



Sind die Kinder täglich an der frischen Luft?


Während der Betreuungszeit legen wir Wert darauf, dass die Kinder täglich an der frischen Luft sind und sich draußen ausreichend bewegen können. Die Tagesabläufe sehen Zeit dafür vor, insofern es die Witterung zulässt. Bei starkem Regen und Gewitter wird die Zeit für andere Angebote in der Tagespflegestelle genutzt.



Kann ich Zuschüsse beantragen?


Ja, es bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.


Zum einen erfolgt die Einstufung des Elternbeitrags anhand Ihres Einkommens. Auf Basis eines Einkommensnachweises wird durch das zuständige Jugendamt die Beitragshöhe gemäß der entsprechenden Beitragstabelle festgelegt.


Darüber hinaus kann im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Elternbeitrag der Kindertagespflege beantragt werden.


Bei Fragen beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.





Was ist der Unterschied zwichen Kindertagespflege und Kindertagesstätte?


Die Kindertagespflege und die Kindertagesstätte (Kita) unterscheiden sich vor allem in der Betreuungsform und der Gruppengröße.


In der Kindertagespflege werden Kinder in einer kleinen, familiären Gruppe betreut – meist von einer qualifizierten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt oder in speziell dafür vorgesehenen Räumen. Dadurch entsteht eine sehr persönliche und enge Bindung zwischen Kind und Betreuungsperson. Die Kinder profitieren von einer ruhigen, überschaubaren Umgebung, in der individuell auf ihre Bedürfnisse, ihr Tempo und ihre Entwicklung eingegangen werden kann.


Eine Kindertagesstätte hingegen betreut in der Regel größere Gruppen mit mehreren Fachkräften. Dadurch können zwar vielfältige pädagogische Angebote und Projekte umgesetzt werden, die Betreuung ist jedoch oft weniger individuell und stärker strukturiert.


Vorteile der Kindertagespflege:

  • Kleine, familienähnliche Gruppen für eine intensive Betreuung
  • Enge, stabile Bezugsperson für mehr Sicherheit und Vertrauen
  • Individuelle Förderung entsprechend des Entwicklungsstands jedes Kindes
  • Flexible und bedürfnisorientierte Tagesgestaltung
  • Ruhigere und überschaubare Umgebung, besonders für jüngere Kinder geeignet



Die Kindertagespflege bietet damit besonders für die ersten Lebensjahre eine sehr persönliche und geborgene Betreuungsform, in der Kinder behutsam und individuell begleitet werden können.



Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?


Bitte wenden Sie sich an unsere Beschwerdestelle, wenn:

  • Sie Ihre Rechte und Bedürfnisse nicht gewahrt sehen;
  • Sie sich ungerecht behandelt fühlen;
  • Sie mit der Art, in der Sie behandelt und betreut werden, nicht zurechtkommen;
  • Sie sich in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen;
  • Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen;
  • Sie sich in Ihren Bedürfnissen nicht ernst genommen fühlen;
  • Sie diese Probleme vor Ort nicht ohne Unterstützung lösen können.


Beschwerdestelle



Sie haben weitere Fragen oder interessieren sich für einen Betreuungsplatz? Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.