Ihr Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung





Ab dem 1. August 2013 haben Eltern für ihr Kind nach § 24 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege:


Alle Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr einen Grundanspruch auf Tagesbetreuung von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche.

Der darüber hinaus gehende Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern (z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche) und des Kindes (Förderung ergänzend zu familiärer Erziehung in besonders belasteten Familien).


Die neu eingerichtete Servicestelle berät zu konkreten Betreuungswünschen und zum Rechtsanspruch.

Dort werden spezifische Anliegen und Beschwerden aufgenommen, Eltern über Alternativen informiert und Transparenz über die Strategien zur Sicherung des Rechtsanspruchs hergestellt. Die Servicestelle ist telefonisch dienstags 13:00 – 15:00 Uhr und donnerstags 9:00 – 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 – 133-5566 oder per E-Mail: familienbuendnis@sjb.karlsruhe.de zu erreichen.


Information und Beratung zum Thema Kinderbetreuung bekommen die Karlsruher Eltern hier:

Das städtische Info-Telefon mit der Telefonnummer 0721 – 133-5566 ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt und dient Eltern als erste Anlaufstelle zum Thema Kinderbetreuung unter sechs Jahren und zu Angebotsformen in Karlsruhe, einschließlich Kindertagespflege.


Viele Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie hier: http://www.karlsruhe.de


Share by: